Tiergesundheit – Diagnoseschlüssel
verfasst von: Dr. Werner Feucker, 24.02.2008
Eine deutschlandweite Auswertung der Erkrankungen des Rindes setzt eine einheitliche Verschlüsselung der Diagnosen voraus.
Da es bislang keinen verbindlichen einheitlichen Diagnoseschlüssel gab, haben Tierärzte und Landwirte die Diagnosen nach ihren eigenen selbst definierten Schlüsseln in unterschiedlichster Art und Intensität erfasst. Auf diese Weise ist jedoch eine überbetriebliche Auswertung nicht möglich. Als Voraussetzung dazu wurde deshalb als umfassender allgemeingültiger Diagnoseschlüssel der zentrale Diagnoseschlüssel Rind entwickelt. Dieser beinhaltet alle Krankheiten des Rindes.
Um die unterschiedlichen Anforderungen an die Erfassung der Diagnosen auch weiterhin zu gewähren (ganz einfach bis hochprofessionell, manuell bzw. edv-gestützt) und dabei gleichzeitig eine überbetriebliche Auswertung zu ermöglichen, wird folgende Verfahrensweise empfohlen:
1. Zentraler Diagnoseschlüssel
Der zentrale Diagnoseschlüssel bildet die Basis für alle überbetrieblichen Auswertungen. Er wurde durch Prof. Staufenbiel, Klinik für Klauentiere Berlin entwickelt. Sein grundsätzlicher Aufbau wird in der folgenden Abbildung am Beispiel des embryonalen Fruchttodes verdeutlicht:
Infolge seiner Komplexität dient er grundsätzlich nicht als Erfassungsgrundlage, sondern als einheitliche Schlüsselbasis für die EDV-Auswertung.
Grundvoraussetzung dafür ist, dass jede erfasste Diagnose der jeweils entsprechenden Diagnosenummer des zentralen Diagnoseschlüssels Rind über eine Schlüsselbrücke zugeordnet wird. Für die Diagnosen des Standarddiagnoseschlüssels und des vereinfachten Diagnoseschlüssels ist dies edv-seitig so abgesichert, dass der Nutzer damit nicht belastet wird.
Erfassung des Medikamenteneinsatzes ohne Zuordnung einer Diagnose
Unter Punkt 9. des Schlüssels erfolgt die Zuordnung des Einsatzes von Medikamenten für die Fälle, dass keine spezielle Erkrankung diagnostiziert werden kann. Dies betrifft insbesondere den Medikamenteneinsatz für:
Diese sind dem Punkt 9.03 Maßnahmegebundener Medikamenteneinsatz zuzuordnen.
Damit können diese Medikamenteneinsätze getrennt von den Erkrankungen ausgewertet werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass sie in der Inzidenzanalyse erscheinen und damit die Erkrankungshäufigkeiten verfälschen.
2. Standarddiagnoseschlüssel
Für Herdenmanagementsysteme und Praxisverwaltungsprogramme wird die Anwendung des Standarddiagnoseschlüssels empfohlen. Der Standarddiagnoseschlüssel umfasst etwa 95 % der in der Praxis erfassten Diagnosen und enthält als ersten Gliederungspunkt komplett den von der DLG empfohlenen Schlüssel zur Dokumentation der Erkrankungen des Bewegungsapparates. Für die Erfassung darüber hinausgehender Diagnosen kann er betriebsspezifisch mit eigenen Diagnosenummern variabel erweitert werden. Damit diese in überbetrieblichen Auswertungen interpretiert werden können, müssen sie jedoch vom Nutzer gemäß Pkt. 1. einmalig der jeweils entsprechenden Diagnosenummer des zentralen Diagnoseschlüssels Rind über eine Schlüsselbrücke zugeordnet werden. Ansonsten ist die Diagnose überbetrieblich nicht auswertbar. Wenn anstelle des Standarddiagnoseschlüssels die vorhandenen betrieblichen Schlüssel weiterhin verwendet werden sollen, so sind diese ebenfalls nur einmalig der jeweils entsprechenden Diagnosenummer des zentralen Diagnoseschlüssels Rind über eine Schlüsselbrücke zuzuordnen.
3. Vereinfachter Diagnoseschlüssel
Für die manuelle Erfassung der Diagnosen wird die Anwendung des vereinfachten Diagnoseschlüssels empfohlen. Zur Minimierung des Erfassungsaufwandes beinhaltet er nur die wesentlichsten Diagnosen, die aus den Hauptgruppen des Standarddiagnoseschlüssels abgeleitet wurden. Dieser Schlüssel ist nicht veränder- bzw. erweiterbar.