Zwischenkalbezeit (ZKZ)

Die Zwischenkalbezeit ist die Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgende Kalbungen. Der Zähler der Kalbungen wird damit um 1 erweitert.

Sie wird nur für die Kalbungen berechnet, deren jüngstes Kalbedatum im Auswertungszeitraum liegt.

Richtwerte:

  • 365 – 405 Tage (nach Leistung)
Wirtschaftlich optimale Güstzeit (GZ) und ZKZ:
MKgGZZKZ
750085365
8000105385
10000125405

Die Kosten je Tag verlängerter Güstzeit (GZ) bzw. Zwischenkalbezeit (ZKZ), oberhalb der oben genannten Richtwerte, werden in der Literatur mit ca. 2 bis 4 € je Tag beziffert.

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