Trächtigkeit oder Trächtigkeitsuntersuchung (TU)

Ein Tier wird als tragend aus einer auswertbaren Besamung gewertet, wenn

  • keine Nachbesamung (NB) erfolgte und
  • kein negatives TU-Ergebnis vorliegt und
  • kein Abgang wegen Unfruchtbarkeit vorliegt.

In zentralen Auswertungen werden die Kennziffern zur Trächtigkeit erst ab 90 Tagen nach der betreffenden Besamung ermittelt.

Bei der Ermittlung der Non-Return-Rate (NR90) werden die Trächtigkeitsuntersuchung (TU) Ergebnisse nicht berücksichtigt.

Zur Berechnung der Trächtigkeitsraten (TREB, TRG) müssen die auswertbaren Besamungen ermittelt werden.

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