Trächtigkeit oder Trächtigkeitsuntersuchung (TU)
Ein Tier wird als tragend aus einer auswertbaren Besamung gewertet, wenn
- keine Nachbesamung (NB) erfolgte und
- kein negatives TU-Ergebnis vorliegt und
- kein Abgang wegen Unfruchtbarkeit vorliegt.
In zentralen Auswertungen werden die Kennziffern zur Trächtigkeit erst ab 90 Tagen nach der betreffenden Besamung ermittelt.
Bei der Ermittlung der Non-Return-Rate (NR90) werden die Trächtigkeitsuntersuchung (TU) Ergebnisse nicht berücksichtigt.
Zur Berechnung der Trächtigkeitsraten (TREB, TRG) müssen die auswertbaren Besamungen ermittelt werden.