GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff):
Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, die regeln, wie Unternehmen ihre Buchführungsdaten elektronisch aufbewahren müssen. Sie betreffen insbesondere die:

  • Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung,
  • Aufbewahrungspflichten für elektronische Daten und Belege,
  • Anforderungen an den Datenzugriff durch die Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Die GoBD stellt sicher, dass die digitalen Geschäftsunterlagen revisionssicher und prüfungskonform geführt und gespeichert werden.

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