GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff):
Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, die regeln, wie Unternehmen ihre Buchführungsdaten elektronisch aufbewahren müssen. Sie betreffen insbesondere die:
- Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung,
- Aufbewahrungspflichten für elektronische Daten und Belege,
- Anforderungen an den Datenzugriff durch die Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Die GoBD stellt sicher, dass die digitalen Geschäftsunterlagen revisionssicher und prüfungskonform geführt und gespeichert werden.