Brunstnutzungsrate für Erstbesamungen (BNREB)
Die Brunstnutzungsrate für Erstbesamungen kennzeichnet
- den Anteil an Kühen, die nach Ablauf der physiologisch bedingten Mindestrastzeit oder einer betrieblich festgelegten freiwilligen Wartezeit (FWZ) in einem Zeitraum von 21 Tagen erstbesamt wurden im Verhältnis zu den, in diesem Zeitraum zur Brunstbeobachtung/Besamung vorgesehenen Tiere.
- den Anteil an Färsen, die nach Erreichen der Optimalkondition bzw. nach dem 14. Lebensmonat erstbesamt wurden im Verhältnis zu den, in diesem Zeitraum zur Brunstbeobachtung/Besamung vorgesehenen Tiere.
| Anzahl erstbesamter Tiere x 100 | ||
| Brunstnutzungsrate (BNREB) | = | |
| Anzahl zur Erstbesamung anstehender Tiere |
Die Anzahl zur Esrtbesamung vorgesehener Tiere ergibt sich aus den
- noch nicht besamten Kühen nach Ablauf der physiologisch bedingten Mindestrastzeit (42 Tage) oder der FWZ bzw.
- noch nicht besamten zuchtreifen Färsen, die die Optimalkondition bzw. ein Mindestalter von 14 Lebensmonaten erreicht haben.
Diese Tiere beziehen sich auf den Zeitraum von 21 Tagen. Sie dürfen weder zuchtuntauglich sein, noch einen Besamungsstopp haben. Die 21 Tage können sich entweder auf einen Kalenderzeitraum von genau 21 Tagen beziehen oder auf ein durchschnittliches Brunstintervall von 21 Tagen in einem frei wählbaren Zeitraum.
Im betrieblichen Controlling sind die physiologisch bedingte Mindestrastzeit bei Kühen und die Lebensmonate bei Färsen frei einstellbar.
Schätzung mittels Formel: Die BNR kann aus der Rastzeit (RZ) und der freiwilligen Wartezeit (FWZ) wie folgt berechnet werden:
BNREB21/42/63 = Prozentsatz der Tiere, die innerhalb von 21/42/63 Tagen nach Ablauf der freiwilligen Wartezeit besamt wurden.
Die freiwillige Wartezeit (FWZ) ergibt sich entweder aus der physiologisch bedingten Mindestrastzeit oder der betrieblich festgelegten freiwilligen Wartezeit (FWZ)