Brunstnutzungsrate (BNR)

Die Brunstnutzungsrate kennzeichnet

  • den Anteil an Kühen, die nach Ablauf der physiologisch bedingten Mindestrastzeit oder einer betrieblich festgelegten freiwilligen Wartezeit (FWZ) in einem Zeitraum von 21 Tagen erstbesamt und/oder nachbesamt wurden im Verhältnis zu den, in diesem Zeitraum zur Brunstbeobachtung/Besamung vorgesehenen Tiere.
  • den Anteil an Färsen, die nach Erreichen der Optimalkondition bzw.  nach dem 14. Lebensmonat besamt wurden im Verhältnis zu den, in diesem Zeitraum zur Brunstbeobachtung/Besamung vorgesehenen Tiere.
Anzahl besamter Tiere (in 21 Tagen) x 100
Brunstnutzungsrate (BNR)=
Anzahl zur Besamung anstehende Tiere (in 21 Tagen)

Die Anzahl zur Besamung vorgesehener Tiere ergibt sich aus den

  •  noch nicht besamten Kühen nach Ablauf der physiologisch bedingten Mindestrastzeit  (42 Tage) oder der FWZ bzw.
  •  noch nicht besamten zuchtreifen Färsen, die die Optimalkondition bzw. ein Mindestalter von 14 Lebensmonaten erreicht haben.

Diese Tiere beziehen sich auf den Zeitraum von 21 Tagen. Sie dürfen weder zuchtuntauglich sein, noch einen Besamungsstopp haben. Die 21 Tage können sich entweder auf einen Kalenderzeitraum von genau 21 Tagen beziehen oder auf ein durchschnittliches Brunstintervall von 21 Tagen in einem frei wählbaren Zeitraum.

Im betrieblichen Controlling sind die physiologisch bedingte Mindestrastzeit bei Kühen und die Lebensmonate bei Färsen frei einstellbar.

Schätzung mittels Formel: Die BNR kann aus dem Besamungsindex (BI), der Güstzeit (GZ) und der Wartezeit (FWZ) wie folgt berechnet werden:

In der Formel werden abgegangene Kühe, bis auf Abgänge wegen Unfruchtbarkeit, nicht berücksichtigt.

BI * 21 * 100
Brunstnutzungsrate (BNR)=
GZ – (FWZ – 21/2)

Die BNR kann für folgende Spezifikationen berechnet werden:

Die freiwillige Wartezeit (FWZ) ergibt sich entweder aus der physiologisch bedingten Mindestrastzeit oder der betrieblich festgelegten freiwilligen Wartezeit (FWZ)

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