Auswertbare Besamungen
Als auswertbare Besamung werden alle Besamungen von Tieren gezählt, die im Auswertungszeitraum liegen, die nicht vor dem Feststellen der Trächtigkeit abgegangen sind (außer Abgängen wegen Unfruchtbarkeit), zu denen ein TU-Ergebnis vorliegt oder bei denen mindestens 90 Tage nach der letzten Besamung vergangen sind.